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   VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03   

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https://dejure.org/2006,24432
VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03 (https://dejure.org/2006,24432)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.06.2006 - VerfGH 174/03 (https://dejure.org/2006,24432)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - VerfGH 174/03 (https://dejure.org/2006,24432)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - und 7. Dezember 2004 - VerfGH 163 A/04 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 21, 139 (143); 81, 138 (140); st. Rspr.).

    In Fällen besonders belastender Grundrechtseingriffe, wie es der Abbruch des offenen Vollzugs darstellt, verlangt das Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung auch eines tatsächlich nicht mehr fortwirkenden möglichen Grundrechtsverstoßes gerichtlich klären zu lassen (BVerfGE 81, 138 (140)).

    Anderenfalls würde der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers in diesen Fällen in unangemessener Weise verkürzt werden (BVerfGE 81, 138 (141); NJW 1991, 690).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Der gerichtliche Schutz hat soweit als möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die dann, wenn sie sich bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweisen sollten, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfGE 37, 150 (153); 65, 1 (70); st. Rspr.).

    Zwar gewährleistet Art. 15 Abs. 4 VvB eine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht in jedem Fall (BVerfGE 65, 1 (70)) und ist die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens jeweils nach den Umständen des konkreten Vorgangs zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 (369); 60, 253 (269), NJW 2005, 3488 (3489)).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Zwar obliegt es dabei zuvörderst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (BVerfGE 96, 27 (40)), doch bedeutet das nicht, dass nach vorangegangener fachgerichtlicher Prüfung ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde fehlte.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Zwar gewährleistet Art. 15 Abs. 4 VvB eine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht in jedem Fall (BVerfGE 65, 1 (70)) und ist die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens jeweils nach den Umständen des konkreten Vorgangs zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 (369); 60, 253 (269), NJW 2005, 3488 (3489)).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Zwar gewährleistet Art. 15 Abs. 4 VvB eine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht in jedem Fall (BVerfGE 65, 1 (70)) und ist die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens jeweils nach den Umständen des konkreten Vorgangs zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 (369); 60, 253 (269), NJW 2005, 3488 (3489)).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - und 7. Dezember 2004 - VerfGH 163 A/04 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 21, 139 (143); 81, 138 (140); st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb auf die Feststellung einer Verletzung der Verfassung von Berlin (BVerfGE 6, 386 (389); 50, 234 (243)).
  • BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03

    Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Zwar gewährleistet Art. 15 Abs. 4 VvB eine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht in jedem Fall (BVerfGE 65, 1 (70)) und ist die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens jeweils nach den Umständen des konkreten Vorgangs zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 (369); 60, 253 (269), NJW 2005, 3488 (3489)).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Anderenfalls würde der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers in diesen Fällen in unangemessener Weise verkürzt werden (BVerfGE 81, 138 (141); NJW 1991, 690).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03
    Der gerichtliche Schutz hat soweit als möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die dann, wenn sie sich bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweisen sollten, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfGE 37, 150 (153); 65, 1 (70); st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gem GG Art 19 Abs 4 bei

  • BVerfG, 27.05.2006 - 2 BvR 1675/05

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (Eilrechtsschutz im Strafvollzug; Wirksamkeit;

  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

  • VerfGH Berlin, 11.02.1999 - VerfGH 25/97

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des allgemeinen

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 174/03 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 34 ; BVerfG, NJW 2011, 137; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 155/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf wirksamen

    Aus dieser grundrechtlichen Garantie folgt zugleich das Verfassungsgebot, soweit als möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 174/03 - JR 2007, 65 ; für das Bundesrecht: BVerfGE 37, 150 , 65, 1 ; BVerfG NJW 1994, 717 ).

    Zwar gewährleistet Art. 15 Abs. 4 VvB die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 65, 1 ; BVerfG NJW 1994, 717 ), so dass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, wenn der Gesetzgeber im Bereich des Strafvollzugs - im Gegensatz etwa zu der für die Anfechtung von Verwaltungsakten im Verwaltungsprozeß geltenden Regelung (§ 80 VwGO) - die sofortige Vollziehung als Regel und die Aussetzung des Vollzuges als Ausnahme vorsieht, weil er grundsätzlich den sofortigen Vollzug der angeordneten Maßnahmen aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für geboten hält.

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